Hinweise zur Auszeichnungsordnung im FKV

Wegen aktueller Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auszeichnungsordnung des FKV folgende Erläuterung zum Mindestalter für die Ehrung für langjährigen Mitgliedschaft: 

"Die silberne Ehrennadel kann frühestens ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, die goldene Ehrennadel frühestens ab dem vollendeten 45. Lebensjahrund die diamantene Ehrennadel frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr verliehen werden."

 Quelle: Blaues Buch, www.fkv-online.de

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