Regelung zu Nachholbegegnungen

Der Vorstand des Kreisverbandes weist darauf hin, dass die Nachholbegegnungen aus dem Jahr 2016 bis zum 08. Januar 2017 nachzuholen sind. Begegnungen, die bis dahin nicht ausgetragen wurden, werden kampflos gewertet gegen die Mannschaft, von der die Verlegung beantragt worden ist.

Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die Austragung von Boßelwettkämpfen am Volktrauertag und am Totensonntag nicht zulässig sind.

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